Anwachsung

Anwachsung
Anwachsung,
 
Akkreszẹnz, Recht: die kraft Gesetzes eintretende Erweiterung des Rechtes eines oder mehrerer Mitberechtigten auf den Anteil eines weggefallenen bisherigen Mitberechtigten; besonders im Erbrecht tritt Anwachsung ein, wenn der Erblasser durch Testament die gesetzliche Erbfolge ausgeschlossen hat und einer der Erben vor oder nach dem Eintritt des Erbfalles weggefallen ist (§ 2094 BGB). Der angewachsene Erbteil gilt als besonderer Erbteil, kann also z. B. gesondert ausgeschlagen werden (§ 2095 BGB). Der Erblasser kann die Anwachsung ausschließen. - Außerhalb des Erbrechts kommt die Anwachsung bei sonstigen Gesamtrechtsverhältnissen vor, z. B. bei der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft, wenn ein Gesellschafter ausscheidet (§ 738 BGB, verbunden mit Pflicht zur Auseinandersetzung).

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Ạn|wach|sung, die; -, -en (Rechtsspr.): Vergrößerung eines [Erb]anteils bei Ausscheiden eines Mitberechtigten; Akkreszens.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Anwachsung — Anwachsung, im römischen und gemeinen Recht Akzession (accessio) genannt, im allgemeinen alles, was zu einem Gegenstand als Erweiterung hinzukommt, sodann, da der Zuwachs einer Sache gewöhnlich in einem untergeordneten Verhältnis zur Hauptsache… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Islenska — Isländisch (Íslenska) Gesprochen in Island Sprecher 300.000 Linguistische Klassifikation Indogermanisch Germanisch Skandinavisch Isländisch …   Deutsch Wikipedia

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